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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fridolin GmbH
§ 1 Allgemeines
- Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Die Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie der Abschluss und die Auslegung von Rechtsgeschäften mit dem Käufer richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Mündliche Abmachungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
- Gerichtsstand ist der für den Firmensitz des Verkäufers zuständige Gerichtsort. Der Verkäufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.
§ 2 Angebote, Liefer- und Leistungszeit
- Angebote in unserem Shop stellen kein verbindliches Angebot dar, sie sind lediglich eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Irrtümer und Fehler verpflichten daher nicht zur Erfüllung.
- Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- Die Lieferung erfolgt ab Werk Herrenberg, Deutschland, auch bei Franko-Lieferung.
- Die Belieferung erfolgt nur gegen Vorauskasse.
- Die konkreten Versandkosten ergeben sich aus der Unterseite Zahlung & Versand.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise gelten ab Werk zzgl. Versandkosten. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über Vorkasse. Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Unterseite Zahlung & Versand.
§ 4 Mängel / Gewährleistung
- Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich, d. h. innerhalb von 14 Tagen nach Eingang, zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich unter Angabe von Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Kundennummer anzuzeigen. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
- Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlägen der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
- Weitergehende Ansprüche des Käufers, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.
- Die Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren seit Lieferung der Kaufsache.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltung / Gefahrenübergang
- Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Aufrechnungsforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat und dies dem Käufer anzeigt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt sind.
- Der Käufer ist zur Sicherungsrechtsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehende Forderung tritt er dem Verkäufer ab; die Abtretung wird hiermit angenommen.
- Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder abgetretene Ansprüche hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Haftung
- Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder Garantieübernahmen.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird.